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Legal Tribune Online - Aktuelles aus Recht und Justiz für Juristen
  1. Eltern von schulpflichtigen Kindern müssen grundsätzlich die Masernimpfung ihres Kindes nachweisen. Das OVG NRW weist die rechtlichen Bedenken der Eltern zurück – und weicht damit vom Bayerischen VGH ab.

  2. Jahrelang hat ein vermeintlicher Doktor und Professor für die NRW-Landesregierung gearbeitet. Dann flog auf, dass er nie einen Uni-Abschluss geschafft hat. Ein Gericht hat ihn nun verurteilt.

  3. Mit der Antidiskriminierungsstelle versuchte erneut eine Regierungsstelle, dem Medium "Nius" Aussagen verbieten zu lassen. Wieder erfolglos. Nius, geleitet von Julian Reichelt, siegte vor Gericht zum Thema Transfrauen in Fitnessstudios.

  4. Der BGH hat beschlossen, seine Entscheidung in der Urheberrechtsklage des Axel-Springer-Verlags gegen den Werbeblocker Adblock Plus aufzuschieben. Er rechnet damit, dass der EuGH bald in einem ähnlichen Fall entscheiden wird.

  5. Ein Unternehmen wirbt für sich mit einer durchschnittlichen Sternebewertung. Dagegen klagte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und forderte mehr Transparenz. Der BGH traut den Verbrauchern jedoch zu, ihren Kopf zu gebrauchen.

  6. Das Gesetz zur Absenkung von Mindeststrafen bei Kinderpornografie ist seit einigen Wochen in Kraft. Eine aus dem Westerwald angeklagte Lehrerin kann jetzt davon profitieren.

  7. Das Bundesinnenministerium hat das rechtsextreme Compact-Magazin verboten und aufgelöst. Dagegen wehrt sich die Gesellschaft nun beim Bundesverwaltungsgericht. Der Fall könnte bald weitere Gerichte beschäftigen.

  8. Mit Spannung haben Teilnehmer von Glücksspielen, die Tausende Euro verloren haben, auf ein höchstrichterliches Urteil zu Rückzahlungen bei unerlaubten Sportwetten gewartet. Sie müssen sich jetzt weiter gedulden.

  9. Vor dem Berliner Christopher Street Day am Samstag wächst in der queeren Szene der Unmut über den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU). Seine geplante Eröffnungsrede wurde abgesagt – weil er im Vorjahr den Mund zu voll nahm?

  10. Um der Migration aus wirtschaftlichen Gründen entgegenzuwirken, wurde im Mai die Bezahlkarte eingeführt. Asylbewerber erhalten seitdem nur noch 50 Euro Bargeld im Monat. Das SG Hamburg hält diese pauschale Grenze für rechtswidrig.