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Legal Tribune Online - Aktuelles aus Recht und Justiz für Juristen
  1. Die Bundesnetzagentur darf in Pressemitteilungen, in denen sie über erteilte Bußgelder berichtet, das betroffene Unternehmen nicht namentlich nennen. Die Mitteilung habe sonst anprangernde Wirkung und verletze Art. 12 GG, so das VG Köln.

  2. Eine Wohnungseigentümerin wollte die Umschreibung des Grundbuchs erreichen. Überholte Zwangseintragungen wurden zwar gelöscht, waren aber im Grundbuch noch ersichtlich. Vor dem BGH hatte sie keinen Erfolg.

  3. Ist der Bebauungsplan für das Kraftwerk Datteln IV rechtmäßig? Darauf liefert auch das BVerwG noch immer keine Antwort. Stattdessen geht der Rechtsstreit weiter. Das OVG NRW muss erneut über die Frage entscheiden.

  4. Menschen mit Behinderungen dürfen gezielt nach Assistentinnen in ihrem Alter suchen. Dies stellt keine rechtswidrige Altersdiskriminierung dar, entschied der EuGH.

  5. Das LG Rottweil hat die Schadensersatzklage eines 58-jährigen Mannes abgewiesen. Der Mann gab an, infolge einer Corona-Impfung mit dem Biontech-Impfstoff auf dem rechten Auge fast erblindet zu sein.

  6. Ein Mann, der mehrfach bei Polizei und Stadtverwaltung anrief und über seinen möglichen Suizid sprach, muss die Kosten für die Ortung seines Handys tragen. Er hatte unter anderem angedroht, sich und andere zu verletzen.

  7. Beim Kammergericht läuft ein Verfahren zu einem 14,5 Mio. Euro hohen Bußgeld gegen Immobilienriese Deutsche Wohnen - nun hat der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren zur Verantwortung von Unternehmen entschieden. 

  8. 2017 verlor ein Mann kurz vor Weihnachten zwei Finger - sechs Jahre später erfährt er ebenfalls kurz vor Weihnachten durch das BSG erstmals Anerkennung.

  9. Der Chefredakteur von FragDenStaat provozierte seine eigene Strafverfolgung, um nun eine verfassungsrechtliche Klärung des umstrittenen § 353d Nr. 3 StGB herbeizuführen. LTO erklärt die Hintergründe des Verfahrens.

  10. Für Betriebsratswahlen herrschen strenge Bedingungen. Das gilt auch für die dort vorgeschlagenen Listennamen. Weder Wortspiele mit Verwechslungsgefahr noch Smileys sind dort möglich, entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Köln.